1. Bei der Preisverleihung laut Artikel 8 Absatz 3 halten die Preisträgerinnen oder Preisträger einen Kurzvortrag zu ihren Forschungsthemen.
2. Zudem nehmen die Preisträgerinnen oder Preisträger in den zwei Jahren nach der Preisverleihung an mindestens einer weiteren, vom Amt allfällig organisierten und an ein breites Publikum gerichteten Veranstaltung teil.