1) Für jede Meldung und jede Aktualisierung ist der Tarif von 20,00 Euro festgesetzt.
2) Der Tarif ist in folgenden Fällen nicht zu entrichten:
a. bei Meldung des Tätigkeitsendes oder der Aussetzung,
b. bei Primärproduzenten für alle Tätigkeiten, die unter Primärproduktion fallen. Handelt es sich um Tätigkeiten außer der Primärproduktion, welche der Registrierung unterstehen, ist der laut Punkt 1) vorgesehene Tarif zu entrichten.