(1) In der Anlage 1 zum Dekret erhält das Amt für Gesundheitsleistungen unter Ziffer 23. Gesundheit folgende Bezeichnung und Aufgaben:
„Amt für Gesundheitsbetreuung
(2) In der Anlage 1 zum Dekret erhält das Amt für Gesundheitssteuerung unter Ziffer 23. Gesundheit folgende Aufgaben:
(3) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Gesundheitsordnung der Abteilung Gesundheit laut Ziffer 23. der Anlage 1 zum Dekret erhält der vorletzte Aufzählungspunkt folgende Fassung:
(4) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Gesundheitsordnung der Abteilung Gesundheit laut Ziffer 23. der Anlage 1 zum Dekret wird nach dem letzten Aufzählungspunkt folgender Aufzählungspunkt angefügt: