(1) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Landmaschinen und biologische Produktion der Abteilung Landwirtschaft laut Ziffer 31. der Anlage 1 zum Dekret erhält der erste Aufzählungspunkt folgende Fassung:
(2) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Landmaschinen und biologische Produktion der Abteilung Landwirtschaft laut Ziffer 31. der Anlage 1 zum Dekret wird nach dem letzten Aufzählungspunkt folgender Aufzählungspunkt angefügt: