(1) Die Abteilung Präsidium und Außenbeziehungen laut Anlage 1 zum Dekret erhält die Bezeichnung „Präsidium“.
(2) In der Anlage 1 zum Dekret wird unter der Abteilung Präsidium das Amt für Kabinettsangelegenheiten gestrichen.
(3) In der Abteilung Präsidium laut Anlage 1 zum Dekret werden folgende Ämter mit nachstehenden Aufgaben errichtet:
„Amt für Landessprachen und Bürgerrechte
Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt
Amt der Europaregion
(4) In der Anlage 1 zum Dekret wird unter der Abteilung Präsidium die Dienstelle Frauenbüro gestrichen.