(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
(2) Die darin enthaltenen Bestimmungen werden ab 1. April 2020 angewandt.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.