(1) Artikel 14 Absatz 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 10. Oktober 2019, Nr. 23, erhält folgende Fassung:
„1. Dieses Dekret tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.“
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.