1. Der Förderungsantrag, verfasst auf dem von der zuständigen Landesabteilung bereitgestellten Vordruck, kann nach Zahlung der anfallenden Stempelsteuer jeweils bis zum 31. März, 31. Juli und 31. Oktober jeden Jahres eingereicht werden.
2. Die Anträge müssen im selben Jahr eingereicht werden, in dem die Investitionen geplant sind.
3. Die Anträge müssen vor Realisierung der Investition, für die eine Förderung beantragt wird, eingereicht werden, bei sonstigem Ausschluss.
4. Dem Antrag müssen die Kostenvoranschläge oder eine detaillierte Aufstellung der geplanten Investitionen beigelegt werden.