1. Die Gewährung der Förderungen laut diesen Richtlinien erfolgt im Rahmen der in den entsprechenden Haushaltskapiteln bereitgestellten Mittel. Reichen die zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus, können die Förderungen im Folgejahr ausgezahlt, die Förderungssätze gekürzt oder die Förderungsanträge von Amts wegen archiviert werden.