(1) Die Anhänge A, B und C zum Dekret des Landeshauptmanns vom 25. August 2005, Nr. 39, in geltender Fassung, werden durch die Anhänge A, B und C zu diesem Dekret ersetzt.
(2) Artikel 2, Absatz 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 25. August 2005, Nr. 39, erhält folgende Fassung:
"1. Die Tarife laut den Anlagen zu diesem Dekret werden ab dem 1. Jänner 2020 angewandt."