(1) In Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe f) des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, in geltender Fassung, werden die Wörter „vom Sonderbetrieb IDM Südtirol - Alto Adige“ durch die Wörter „von der NOI AG“ ersetzt.
(2) In Artikel 9 Absatz 1 Buschstabe h) des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, werden die Wörter „Stiftung von“ durch die Wörter „Stiftung von oder Beteiligung an“ ersetzt.
(3) Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe i) des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, in geltender Fassung, wird folgender Buchstabe hinzugefügt:
„j) Förderung von oder Beteiligung an Initiativen, Preisen und Sensibilisierungskampagnen, auch auf nationaler Ebene, auf Ebene der Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino (Euregio) sowie auf internationaler Ebene, sofern diese für das Land von strategischem Interesse sind.“
(4) Nach Artikel 13 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„3. Im Fall von Maßnahmen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe j) können die Begünstigten ihre Tätigkeiten auch außerhalb des Landes ausüben.“
(5) Die Deckung der aus diesem Artikel hervorgehenden Lasten, die sich für das Jahr 2019 auf 5.000,00 Euro, für das Jahr 2020 auf 5.000,00 Euro und ab dem Jahr 2021 auf jährlich 5.000,00 Euro belaufen, erfolgt durch die entsprechende Reduzierung der im Sonderfonds „Sammelfonds zur Deckung von Auslagen, die mit neuen Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind“ für laufende Ausgaben eingeschriebenen Bereitstellung im Bereich des Programms 03 des Aufgabenbereichs 20 des Haushaltsvoranschlages 2019-2021.