1. Die Gesuche werden chronologisch nach Eingang bearbeitet.
2. Das zuständige Amt kann zusätzliche Unterlagen anfordern, die es für notwendig hält, und die Antragstellenden auffordern, den Antrag oder beigelegte Unterlagen zu vervollständigen oder zu berichtigen. Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt muss der Aufforderung Folge geleistet werden. Verstreicht die Frist ungeachtet, wird der Antrag archiviert.
3. Die Genehmigung oder Ablehnung der Gesuche erfolgt mit Dekret des/der zuständigen Abteilungsdirektors/Abteilungsdirektorin auf der Grundlage der Schadensbewertung der zuständigen Ämter. Die zugelassenen Kosten sind auf 500,00 Euro abzurunden.