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d) Dekret des Landeshauptmanns vom 9. Mai 2019, Nr. 121)
Änderung der Durchführungsverordnung zur Gastgewerbeordnung

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 16. Mai 2019, Nr. 20.

Anlage A (Artikel 6 Absatz 1)

 

TABELLE C1

OBLIGATORISCHE MERKMALE FÜR DIE EINSTUFUNG DER CAMPINGPLÄTZE

 

Für die Einstufung in eine bestimmte Kategorie muss der Betrieb die für diese Kategorie vorgesehenen obligatorischen Merkmale aufweisen.

Anmerkungen:

(1) Obligatorisch für 1-Stern-Betriebe

(2) Obligatorisch für 2-Sterne-Betriebe

(3) Obligatorisch für 3-Sterne-Betriebe

(4) Obligatorisch für 4-Sterne-Betriebe

(5) Obligatorisch für 5-Sterne-Betriebe

Im Fall von Campingplätzen mit mehr als einem Stern dürfen zwei obligatorische Merkmale fehlen, wenn stattdessen mindestens zwei nicht vorgeschriebene Zusatzeinrichtungen oder Sport- bzw. Unterhaltungsanlagen vorhanden sind.

Folgendes Merkmal ist unabdingbar:

- die Größe der Stellplätze.

 

1. REZEPTION UND SERVICE

1.1 Größe

Rezeption, eigener Raum nicht notwendig (1)

Kleiner Kassenraum, Privaträume (2)

Raum, Theke kombiniert mit Restaurant / Verkauf (3)

Eigener Raum mit Regalen, Informationsmaterial und Prospekten - Campingplatz bis 150 Stellplätze Theke, kombiniert mit Verkauf, funktionale Trennung (4)

Großzügiger Empfangsraum mit Sitzgelegenheiten im Verhältnis zur Größe des Campingplatzes (5)

1.2 Erreichbarkeit während der Saison

Ansprechperson rund um die Uhr erreichbar (1)

Anwesenheit zusätzlicher Ansprechpersonen zu den Hauptanreise und -abreisezeiten (2)

Rezeption mindestens 6 Stunden täglich besetzt und Ansprechperson rund um die Uhr erreichbar (3)

Rezeption mindestens 8 Stunden täglich besetzt und Ansprechperson rund um die Uhr erreichbar (4)

Rezeption mindestens 12 Stunden täglich besetzt und Ansprechperson rund um die Uhr erreichbar (5)

1.3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mindestanzahl während der Hauptsaison)

Neben den vollzeitbeschäftigten Familienmitgliedern zählen ausschließlich Personen, die in den Bereichen Empfang, Portier-/ Informationsdienst, Reinigung, Wartung und Instandhaltung beschäftigt sind.

- (1) (2)

1 je 100 Gäste (3) (4)

1 je 80 Gäste (5)

1.4 Einlasskontrolle

Möglichkeit, die Zufahrt zu schließen (1) (2)

Während der Saison handbediente Schranke (3)

Schranke, Sichtkontrolle von der Rezeption aus (4)

Schrankenanlage mit Einlasskarte, Schlüssel oder ähnliche Kontrolle und Sichtkontrolle von der Rezeption aus (5)

1.5 Aufsicht / Erreichbarkeit in Notfällen

Erreichbarkeit per Klingel oder Gegensprechanlage (1)

Platzwart/Betreiber wohnt vor Ort (Klingel) (2)

Platzwart/Betreiber wohnt vor Ort, 1 Kontrolle pro Nacht (3)

Platzwart/Betreiber wohnt vor Ort, 2 Kontrollen pro Nacht (4)

Nachtwache mit regelmäßigen Kontrollen, d.h. mindestens 2 Kontrollgänge pro Nacht (5)

1.6 Telefon, E-Mail, Internet, W-LAN

Telefon, E-Mail-Adresse, Webseite (Homepage Dritter) (1) (2)

zusätzlich eigene Webseite (3)

zusätzlich 4-sprachige Webseite, W-LAN (4)

zusätzlich Internetterminal für die Gäste (5)

1.7 Informationsmaterial und an der Rezeption gesprochene Sprachen

- (1)

Informationsmaterial über den Campingplatz (2)

Informationsmaterial über den Campingplatz in deutscher und italienischer Sprache sowie in einer Fremdsprache (3)

Informationsmaterial über den Campingplatz und touristische Informationen in deutscher und italienischer Sprache sowie in einer Fremdsprache; an der Rezeption wird neben der deutschen und italienischen Sprache mindestens eine Fremdsprache gesprochen (4)

Informationsmaterial über den Campingplatz und touristische Informationen in deutscher und italienischer Sprache sowie in zwei Fremdsprachen, an der Rezeption werden neben der deutschen und italienischen Sprache mindestens zwei Fremdsprachen gesprochen (5)

1.8 Lebensmittelverkauf

- (1)

Kiosk auf dem Campingplatz oder zu Fuß erreichbar (max. 500 m Entfernung) (2)

Kiosk auf dem Campingplatz (3)

Verkaufseinrichtung auf dem Campingplatz, 7 Tage pro Woche mindestens 7 Stunden täglich geöffnet (4)

Verkaufseinrichtung mit umfangreicher Auswahl auf dem Campingplatz, 7 Tage pro Woche mindestens 8 Stunden täglich geöffnet (5)

1.9 Restauration

- (1)

Schankbetrieb auf dem Campingplatz oder zu Fuß erreichbar (max. 500 m Entfernung) (2)

Schankbetrieb auf dem Campingplatz (3)

Speisebetrieb auf dem Campingplatz (4)

Speisebetrieb mit umfangreicher Auswahl auf dem Campingplatz, großzügige Öffnungszeiten, kein Ruhetag während der Hauptsaison (5)

 

2. SANITÄRE ANLAGEN

2.1 Nach Geschlechtern getrennte Einzelwaschbecken mit Warmwasser, Anzahl:

7 je 100 Stellplätze, mit Ablagen, Spiegel, Handtuchhalter, Kleiderhaken, Steckdosen (1)

8 je 100 Stellplätze, mit Ablagen, Spiegel, Handtuchhalter, Kleiderhaken, Steckdosen (2)

10 je 100 Stellplätze, mit Ablagen, Spiegel, Handtuchhalter, Kleiderhaken, Steckdosen (3)

12 je 100 Stellplätze, gehobener Standard, Abstand zum nächsten Becken mindestens 40 cm, Einhandmischer, Ablagen, großer Spiegel, Handtuchhalter, Kleiderhaken, Steckdosen (4)

14 je 100 Stellplätze, hoher Standard, Abstand zum nächsten Becken mindestens 40 cm, Einhandmischer, Ablagen, großer Spiegel, Handtuchhalter, Kleiderhaken, Steckdosen sowie Vergrößerungsspiegel und Fön (5)

2.2 davon nach Geschlechtern getrennte Waschkabinen mit von innen verschließbarer Tür, Anzahl:

- (1) (2)

2 je 100 Stellplätze, mit Ablagen, Spiegel, Handtuchhalter, Kleiderhaken, Steckdosen (3)

4 je 100 Stellplätze, gehobener Standard, mit Ablagen, Spiegel, Handtuchhalter, Kleiderhaken, Steckdosen, Kabinengröße 90 x 120 cm oder vergleichbare Fläche (4)

6 je 100 Stellplätze, hoher Standard, mit Ablagen, Spiegel, Handtuchhalter, Kleiderhaken, Steckdosen, Kabinengröße 100 x 150 cm oder vergleichbare Fläche (5)

2.3 Nach Geschlechtern getrennte Warmwasser -Duschkabinen, Anzahl:

1 je 60 Gäste (1)

1 je 40 Gäste (2)

1 je 30 Gäste, mit ausreichendem Spritzschutz, Größe 90 x 150 cm oder vergleichbare Fläche, mit Kleiderhaken (3)

1 je 30 Gäste, mit mindestens 30 cm tiefem Spritzschutz, Größe 90 x 150 cm oder vergleichbare Fläche, Einhandmischer, mit Sitzgelegenheit, Kleiderhaken, Ablagemöglichkeit (4)

1 je 20 Gäste, mit mindestens 40 cm tiefem Spritzschutz, Größe 90 x 150 cm oder vergleichbare Fläche, Einhandmischer, mit Sitzgelegenheit, Kleiderhaken, Ablagemöglichkeit (5)

2.4 Raumklima, Beleuchtung – Bereich Wasch- und Duschräume – Damen und Herren

Einfach (1)

Zweckmäßig, keine speziellen Anforderungen (2)

Ausreichende Be- und Entlüftung, ausreichende Beleuchtung (3)

Gutes Raumklima, gute Beleuchtung, ausreichend natürliches Licht, technische Be- und Entlüftung (4)

Sehr gutes Raumklima, sehr gute Beleuchtung, ausreichend natürliches Licht, eine elektrische Lichtquelle über jeder Kabine, technische Be- und Entlüftung (5)

2.5 Nach Geschlechtern getrennte WCs

1 je 30 Gäste (1)

1 je 25 Gäste, mit Kleiderhaken in der Kabine, Handwaschbecken im Vorraum, der kein separater Raum sein muss (2)

1 je 20 Gäste, mit Kleiderhaken in der Kabine, Handwaschbecken im Vorraum, Toilettenpapier, Hygienebehälter bzw. Abfallbehälter in der Kabine (3)

1 je 15 Gäste, mit Kleiderhaken in der Kabine, Handwaschbecken im Vorraum, Toilettenpapier, Hygienebehälter bzw. Abfallbehälter in der Kabine, Kabinengröße mindestens 90 x 150 cm oder vergleichbare Fläche, einzelne Kabinen auf gesamter Höhe abgeschlossen (4)

1 je 10 Gäste, hoher Standard, Handwaschbecken, Seifenspender und elektrischer Händetrockner oder Papierhandtücher im Vorraum, Kleiderhaken, Toilettenpapier und Hygiene- bzw. Abfallbehälter in der Kabine, Kabinengröße wie oben, einzelne Kabinen auf gesamter Höhe abgeschlossen (5)

Von der Berechnung ausgenommen sind die Urinale, die nicht als WCs gelten.

2.6 Raumklima, Beleuchtung – Bereich WCs – Damen und Herren

Einfach (1)

Zweckmäßig, keine speziellen Anforderungen (2)

Ausreichende Be- und Entlüftung, ausreichende Beleuchtung (3)

Gutes Raumklima, gute Beleuchtung, ausreichend natürliches Licht, technische Be- und Entlüftung (4)

Sehr gutes Raumklima, sehr gute Beleuchtung, ausreichend natürliches Licht, über jeder Kabine eine elektrische Lichtquelle, technische Be- und Entlüftung (5)

2.7 Babybereich

- (1) (2) (3)

Kindergerecht, einfache Ausführung, WC und Waschbecken, Wickeltisch, Babybadewanne, Kleiderhaken, Handtuchhalter, Spiegel, Ablagen, mit Dusche, in separatem Raum ausreichender Größe (4)

Kindergerecht, hoher Standard, WC und Waschbecken, Wickeltisch, Babybadewanne, Kleiderhaken, Handtuchhalter, Spiegel, Ablagen, mit Dusche, in separatem Raum ausreichender Größe (5)

2.8 Waschmaschinen, Anzahl:

- (1) (2)

2 je 100 Stellplätze (3) (4)

3 je 100 Stellplätze (5)

2.9 Wäschetrockner, Anzahl:

- (1) (2) (3)

1 je 100 Stellplätze (4)

2 je 100 Stellplätze (5)

2.10 Geschirrspülbecken mit Warmwasseranschluss, Anzahl:

1 je 80 Gäste (1)

1 je 60 Gäste (2)

1 je 50 Gäste (3)

1 je 40 Gäste (4)

1 je 30 Gäste (5)

2.11 Wäschewaschbecken mit Warmwasseranschluss, Anzahl:

1 je 120 Gäste (1)

1 je 90 Gäste (2)

1 je 80 Gäste (3)

1 je 70 Gäste (4)

1 je 60 Gäste (5)

2.12 Mietbare Badezimmer, Anzahl:

- (1) (2) (3) (4)

6 je 100 Stellplätze (5)

 

3. AUSSTATTUNG

3.1 Größe der Stellplätze

80% der Stellplätze müssen mindestens folgende Nettofläche aufweisen. Stellplätze, die nicht unter diese 80% fallen, müssen mindestens eine Nettofläche von 60m² aufweisen. Davon ausgenommen sind Campingplätze mit einem Stern.

40m² im Fall bereits bestehender Campinglätze – 60 m² im Fall neuer Campingplätze und bei Errichtung neuer Stellplätze (1)

70 m² (2)

80 m² (3) (4)

100 m² (5)

3.2 Parkplatz in unmittelbarer Anbindung an den Campingplatz

- (1)

Für späte Gäste (2)

Für 2% der Stellplätze (3)

Für 4% der Stellplätze (4)

Für 6% der Stellplätze (5)

3.3 Stromaufnahme (Ampere) mindestens

4 A (1) (2)

6 A (für 80% der Stellplätze) (3)

6 A (für 100% der Stellplätze) (4) (5)

3.4 Stellplätze mit Trink- und Abwasseranschluss

- (1)

10% der Stellplätze (2)

20% der Stellplätze (3)

40% der Stellplätze (4)

100% der Stellplätze (5)

3.5 Interne Hauptwege

Nicht befestigte Wege (1)

Schotter / Kies (2)

Mineralgemisch fein, staubgemindert (3)

Fester Belag (Beton, Asphalt, Pflaster), es sei denn, gesetzliche Vorgaben stehen dem entgegen, enger Seitenraum (4)

Fester Belag (Beton, Asphalt, Pflaster), es sei denn, gesetzliche Vorgaben stehen dem entgegen, zusätzlich großzügiger Seitenraum (5)

 

4. FREIZEITANGEBOTE

4.1 Beheiztes Hallenschwimmbad

- (1) (2) (3) (4)

Für Campingplätze mit Winteröffnung (5)

4.2 Beheiztes Freischwimmbad

- (1) (2) (3)

Auf dem Campingplatzgelände (4) (5)

4.3 Freizeiteinrichtungen (Kinderspielplatz, überdachter Kinderspielplatz, Jugendraum, Tennisplatz, Minigolf, Volleyball-/Basketballplatz, Radverleih, Skiverleih, Kino, Bootsverleih, Kletterhalle, Skatepark usw.)

- (1) (2)

Mindestens 2 Einrichtungen auf dem Campingplatzgelände oder in einer Entfernung von maximal 500 Metern (3)

Mindestens 4 Einrichtungen auf dem Campingplatzgelände oder in einer Entfernung von maximal 500 Metern (4)

Mindestens 5 Einrichtungen auf dem Campingplatzgelände (5)

 

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