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l) Dekret des Landeshauptmanns vom 17. Januar 2019, Nr. 31)
Verordnung über die Gliederung, die Benennung und die Aufgaben der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 24. Jänner 2019, Nr.  4.

Art. 7 (Weitere Aufgaben und Gliederung der Landesdirektion Ladinische Kindergärten und Schulen)

(1) Die Landesdirektion Ladinische Kindergärten und Schulen ist auch für die pädagogisch-didaktische Beratung und für die Unterstützung der Kindergärten und Schulen zuständig. Die Landesdirektion gibt zudem Impulse für die pädagogische und didaktische Innovation und für die Bildungsforschung in einem inklusiven Bildungssystem. Auch in diesen Bereichen ist sie für die strategischen Entscheidungen zur Verwendung der von der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion zugewiesenen Haushaltsmittel zuständig.

(2) 7)

(3) Die Kompetenzstelle Inklusion und Beratung wird von einem Schulinspektor/einer Schulinspektorin für Inklusion oder von einem Inspektor/einer Inspektorin laut Artikel 3 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 28. Oktober 1994, Nr. 9, koordiniert. Er/Sie ist den der Kompetenzstelle zugewiesenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen direkt vorgesetzt und kann eine Stellvertretung haben. Er/Sie:

  1. vereinbart mit dem Personal die Ziele, überwacht die Einhaltung der Dienstpflichten und bewertet die Ergebnisse,
  2. erarbeitet die Tätigkeitsschwerpunkte, erstellt das Arbeitsprogramm und sorgt für die Durchführung der Maßnahmen, die in die eigene Zuständigkeit fallen oder von der oder dem Vorgesetzten übertragen wurden,
  3. unterstützt den Landesdirektor/die Landesdirektorin bei der Ausarbeitung der Planungsinstrumente und bei der Überprüfung der Arbeitsergebnisse,
  4. koordiniert die Schulsozialpädagogen und Schulsozialpädagoginnen,
  5. übernimmt alle weiteren im Rahmen des Auftrags übertragenen Befugnisse.

(4) Die Kompetenzstelle Inklusion und Beratung umfasst folgende Referate:

  1. Referat für interkulturelle Bildung,
  2. Referat für Supervision und Coaching,
  3. Referat für Gesundheitsförderung und Mobilitätsbildung.

(5) Die Kompetenzstelle hat im Bereich Inklusion folgende Aufgaben:

  1. Erarbeitung von Bestimmungen und Vereinbarungen für die Integration und Inklusion,
  2. Erarbeitung von pädagogischen und didaktischen Konzepten im Bereich Inklusion,
  3. in Absprache mit der Landesdirektion Ausarbeitung der Kriterien für die Zuteilung von Ressourcen zur Unterstützung der Integration und Inklusion, einschließlich der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund,
  4. Beobachtung integrationsspezifischer Entwicklungen und Analyse der diagnostischen Dokumente,
  5. Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Projekten sowie Erarbeitung von Materialien für den Bereich Inklusion,

(6) Die Kompetenzstelle hat im Bereich psychopädagogische Beratung folgende Aufgaben:

  1. Beratung in Fragen der schulischen Integration und Inklusion für pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen in Kindergärten und Schulen, Führungskräfte, Erziehungsverantwortliche sowie Schüler und Schülerinnen,
  2. Unterstützung der Kindergärten und Schulen in psychopädagogischen Fragen,
  3. Entwicklung von Maßnahmen gegen den Schulabbruch und zur Förderung der Sozialkompetenzen,
  4. Koordinierung der Schulsozialpädagogen und Schulsozialpädagoginnen.

(7) Das Referat für interkulturelle Bildung hat folgende Aufgaben:

  1. Konzepterstellung in den Bereichen interkulturelle Bildung und Sprachförderung,
  2. Unterstützung der interkulturellen Bildung durch spezifische Projekte,
  3. Beratung der Führungskräfte und der pädagogischen Fachkräfte und Lehrpersonen der Kindergärten und Schulen in Fragen Bildungspflicht und Bildungsrecht von Kindern sowie Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund,
  4. Vernetzung auf Landesebene,
  5. Durchführung von Untersuchungen und Studien im Bereich Migration,
  6. Planung und Durchführung von Projekten im Bereich „Europäische Bildung“,
  7. Entwicklung und Durchführung von Projekten auf europäischer Ebene.

(8) Dem Referat für interkulturelle Bildung ist ein Sprachenzentrum für die Kindergärten und Schulen der ladinischen Täler zugeordnet. Die Aufgaben des Sprachenzentrums sind:

  1. Förderung des Erwerbs der drei Landessprachen bei Kindern und Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund,
  2. Beratung zu Sprachfördermaßnahmen, auch im methodisch-didaktischen Bereich,
  3. Beratung in Fragen der interkulturellen Erziehung für pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen der Kindergärten und Schulen, Führungskräfte, Erziehungsverantwortliche sowie Schüler und Schülerinnen,
  4. Vermittlung von interkulturellen Mediatoren und Mediatorinnen.

(9) Das Referat für Supervision und Coaching hat folgende Aufgaben:

  1. Unterstützung der Kindergärten und Schulen in den Bereichen Schulentwicklung, Organisationsentwicklung und Teambegleitung,
  2. Supervision für Führungskräfte und für Teams der Kindergärten und Schulen,
  3. Coaching für Führungskräfte, Schulleiter/ Schulleiterinnen, Kindergartenleiter/ Kindergartenleiterinnen.

(10) Das Referat für Gesundheitsförderung und Mobilitätsbildung hat folgende Aufgaben:

  1. Planung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Gesundheitsförderung in Kindergärten und Schulen,
  2. Planung und Durchführung von Projekten im Bereich Mobilitätsbildung.

(11) Der Pädagogische Bereich hat den Rang eines Amtes und wird von einem Bereichsdirektor/einer Bereichsdirektorin geleitet. Er/Sie ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die dem Bereich zugewiesen sind, direkt vorgesetzt, kann einen Stellvertretung haben und:

  1. vereinbart mit dem Personal die Ziele, überwacht die Einhaltung der Dienstpflichten und bewertet die Ergebnisse,
  2. erarbeitet die Tätigkeitsschwerpunkte, erstellt das Arbeitsprogramm und sorgt für die Durchführung der Maßnahmen, die in die eigene Zuständigkeit fallen oder von der oder dem Vorgesetzten übertragen wurden,
  3. unterstützt den Direktor/die Direktorin der Landesdirektion Ladinische Kindergärten und Schulen bei der Ausarbeitung der Planungsinstrumente und bei der Überprüfung der Arbeitsergebnisse,
  4. übernimmt alle weiteren im Rahmen des Leitungsauftrags übertragenen Befugnisse.

(12) Der Pädagogische Bereich besteht aus folgenden Referaten, welche die nachstehenden Aufgaben übernehmen:

  1. Referat Mehrsprachigkeit und Didaktik:
    1. Beratung, Erarbeitung von Konzepten und Materialien sowie Förderung der Mehrsprachigkeit und der ladinischen Sprache,
    2. Beratung der pädagogischen Fachkräfte und Lehrpersonen in Kindergärten und Schulen, der Führungskräfte und Erziehungsverantwortlichen, Angebote für Schüler und Schülerinnen und Unterstützung der Kindergärten und Schulen in didaktischen Fragen,
    3. pädagogische Forschung und Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der Schulentwicklung, Erprobung neuer Unterrichtsmodelle, pädagogische Innovation,
    4. Erarbeitung von pädagogischen und didaktischen Konzepten sowie Begleitung bei der Umsetzung von Reformen im Bildungswesen.
  2. Referat Fort- und Weiterbildung:
    1. Erstellung des Fortbildungsplans in Zusammenarbeit mit der Landesdirektion und der Fortbildungskommission,
    2. Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen,
    3. Beratung der Kindergärten und Schulen zur Fortbildung auf Direktionsebene,
    4. Förderung der Fortbildung in der Euregio, in Italien und im Ausland.
  3. Referat Gestaltung von didaktischen Materialen und Neue Medien:
    1. Bedarfserhebung, Planung, Auswertung, grafische Gestaltung, Produktion und Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien und audiovisuellen Medien anderer Produzenten, Bereitstellung von Publikationen und Herausgabe von eigenen Veröffentlichungen als Verlag,
    2. Beratung und Unterstützung der Kindergärten und Schulen für den zielgerichteten Einsatz neuer Medien.
  4. Referat für Schulsport:
    1. Mitorganisation und Durchführung von Bezirks- und Landesmeisterschaften in verschiedenen Sportdisziplinen,
    2. Koordinierung der Sportveranstaltungen zwischen den ladinischen Schulen,
    3. Organisation von Projekten im Bereich Sport.

(13) 8)

(14) Um die Nähe der Beratungsdienste zu den einzelnen Kindergärten und Schulen zu gewährleisten, werden möglichst alle Beratungsdienste dezentral in den ladinischen Tälern angeboten. Im Gadertal werden diese Dienste vorwiegend in der Außenstelle der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion in Pikolein angeboten.

7)
Art. 7 Absatz 2 wurde aufgehoben durch Art. 71 Absatz 1 Buchstabe e) des D.LH. vom 30. Jänner 2023, Nr. 5
8)
Art. 7 Absatz 13 wurde aufgehoben durch Art. 71 Absatz 1 Buchstabe e) des D.LH. vom 30. Jänner 2023, Nr. 5
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