1. Von den Gesamtkosten der Maßnahme sind die Kosten für die Referenzinvestition abzuziehen. Als Referenzinvestition gelten die Kosten (ohne Mehrwertsteuer) für ein diesel- oder benzinbetriebenes Stromaggregat mit einer in etwa vergleichbaren Leistung:
- bis einschließlich 10 kW: 450 €/kW;
- ab 10 kW bis einschließlich 20 kW: 295 €/kW;
- ab 20 kW bis einschließlich 30 kW: 223 €/kW
- ab 30 kW bis einschließlich 40kW: 185 €/kW
- ab 40 kW bis einschließlich 50 kW: 166 €/kW.
2. Die Kosten für Projektierungsaufträge und Machbarkeitsstudien sind im Ausmaß von bis zu 5 Prozent des Gesamtbetrags der Durchführungsarbeiten ohne Mehrwertsteuer zulässig.
3. Nicht zulässig sind Kosten für Enteignungen, Erschließungen, Ankauf von Grundstücken, Entschädigungen, andere finanzielle Aufwände und für Verwaltungsakte; weiters sind die Kosten für Eigenleistungen oder Regiearbeiten durch den Begünstigten nicht zulässig.