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1) den „Strom-Bonus Südtirol“ einzuführen.
Der Bonus wird zugunsten aller jener BürgerInnen, die im Landesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben, und gleichzeitig über einen Haushaltskundenvertrag für diese Wohnung verfügen.
Der Bonus wird den Begünstigten in der Stromrechnung gewährt, durch eine Reduzierung der Kosten für die Stromlieferung
2) die folgenden Kriterien für die Festlegung des ökonomischen Wertes, des von den Konzessionären unentgeltlich für den „Strom-Bonus Südtirol“ zu liefernden Energieanteiles“:
a) für Konzessionen mit einer mittleren Nennleistung über 220 kW und unter 3.000 kW findet der Beschluss der Landesregierung vom 28. Juli 2008 Nr. 2769 Anwendung;
b) für die laufenden Konzessionen mit einer mittleren Nennleistung ab 3.000 kW, bis zum Ablauf, Widerruf oder Verzicht der Konzession, findet der Beschluss der Landesregierung vom 28. Juli 2008 Nr. 2769 Anwendung;
c) für Konzessionen mit einer mittleren Nennleistung über 3000 kW, die nach Inkrafttreten dieses Beschlusses erlassen werden, findet folgende parametrisierte Formel Anwendung:
Gratisstrom [€] = [PMin+α*(∆PMax-PMin)]*(100-x)%
wobei:
PMin: durchschnittlicher, jährlicher Verkaufspreis, bezogen auf das vergangene Jahr, veröffentlicht vom Acquirente Unico (AU):
PMax: durchschnittlicher, jährlicher Preis für den Standardkunden (verwendete Leistung 3kW für die Hauptwohnung, durchschnittliches Jahresverbrauch 2.700 kW/Jahr) des geschützten Marktes (bzw. mit Bezug auf ein ähnliches statistisches Datum nach der Beendigung der Verträge dieser Art), abzüglich der Steuern, veröffentlicht von ARERA;
α = (A1UA4UB1*A2*A3*A5*B2) con α≤1:
x: wird jährlich von der Landesregierung bestimmt, nach Anhörung der Konzessionäre.
Sein Wert wird auf folgende Spannbereite beschränkt: 5 ≤ x ≤ 15.
3) mit einem nachfolgenden Beschluss den Plan mit den Kriterien und Modalitäten für die Durchführung des „Strom-Bonus Südtirol“ zu genehmigen, der von der Landesagentur für Umwelt erstellt wird;
4) die Landesagentur für Umwelt mit der Festlegung der Führungs- und Übermittlungsmodalitäten der Daten an die Stromanbieter, in Zusammenarbeit mit den Stromverteilern zu beauftragen, sowie mit der Schätzung der Kosten für die Durchführung des „Strom-Bonus Südtirol“, welche vom verfügbaren Gesamtbetrag abzuziehen ist.
5) die Landesagentur für Umwelt zu beauftragen, mit ARERA (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente) Maßnahmen und Verfahren zu vereinbaren, welche den Stromanbietern gewährleisten können, dass sie für Ihr Fakturierungssystem das Modell von Südtirol anwenden können.