1. Zur Förderung zugelassen ist der Ankauf neuer, elektrisch angetriebener Traktoren, die für den Straßenverkehr zugelassen sind.
2. Die Investitionen müssen mit den Umweltschutzvorschriften der Europäischen Union, des Staates und des Landes Südtirol in Einklang stehen. Beihilfen für Investitionen, für die gemäß der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten diese Prüfung vorgeschrieben ist, sind an die Bedingung geknüpft, dass die Prüfung vor Gewährung der Einzelbeihilfe durchgeführt und die Genehmigung für das betreffende Investitionsvorhaben erteilt wurde.