1. Die Mitglieder sind Ansprechpersonen für andere, am Tisch nicht anwesende Organisationen und Vereine, insbesondere was die Gesetzgebung zur Reduzierung der Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten und zur Verteilung von Überschüssen an Personen in einer sozialen Notlage betrifft.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet:
a) die Arbeit des Tisches nach besten Kräften zu fördern, insbesondere an den Sitzungen des Tisches teilzunehmen und gemeinsame Entscheidungen nach außen mit zu tragen;
b) hinsichtlich interner Debatten und der im Laufe der Sitzung von den einzelnen Mitgliedern geäußerten Ansichten, die größte Diskretion zu wahren, insbesondere was Personen und Daten anbelangt.