1. Zusammensetzung, Zielsetzungen und Aufgaben des Tisches sind von Artikel 7 des Landesgesetzes vom 13. März 2018, Nr. 2, in geltender Fassung, festgelegt.
2. Der Tisch hat laut dem genannten Gesetz folgende Aufgaben:
a) erarbeitet der Landesregierung zu unterbreitende Vorschläge für Maßnahmen zur Reduzierung der Verschwendung und zur Verteilung der Überschüsse,
b) überwacht und fördert die Tätigkeiten zur Reduzierung der Verschwendung und zur Verteilung der Überschüsse,
c) unterbreitet Vorschläge für die Schaffung eines einheitlichen landesweiten Datenerhebungssystems, um Angebot und Nachfrage optimal aufeinander abzustimmen,
d) erstellt einen periodischen Tätigkeitsbericht zur Umsetzung des oben genanntes Landesgesetzes.
3. Zudem kann er weitere Aufgaben wahrnehmen, welche mit der vom Gesetz vorgesehenen Zielsetzung des Tisches im Einklang sind.
4. Zur Gewährleistung der beratenden Tätigkeit des Tisches:
a) stellen die Landesregierung und die Landesverwaltung zeitgerecht und aktiv notwendige Informationen und Unterlagen zur Verfügung,
b) kann er von der Landesregierung und dem Landtag auch direkt angehört werden.