(1) Die von der Gemeinde eigenständig ermittelte Restbaukapazität einschließlich der Leerstandserhebung wird in die Bestandserhebung übertragen.
(2) Bereits erschlossene unbebaute Grundstücke werden ermittelt, indem der Flächenwidmungsplan mit Katasterkarte und Orthofoto überlagert wird.
(3) Verdichtungspotenziale werden durch Gegenüberstellung des Ist-Zustandes mit der möglichen zukünftigen Nutzung ermittelt, sowohl hinsichtlich der Verwirklichung etwaiger zusätzlicher Baumasse, als auch anderweitiger Nutzungen, stets unter Gewährleistung einer hochwertigen Nutzungsqualität. Das auf diese Weise festgestellte Verdichtungspotenzial bildet die Grundlage für die Festsetzung der urbanistischen Parameter im Gemeindeplan für Raum und Landschaft.