(1) Zugangssperren mit vertikaler Öffnung wie Türen müssen folgenden Mindestsicherheitsstandards entsprechen, sofern sie nicht bereits nach EN 1627 mit Widerstandklasse RC3 oder höher zertifiziert sind:
(2) Die Zugangssperren müssen aus korrosionsbeständigem Stahl mit einer Mindestdicke von 1,5 mm gefertigt sein. Der Aufbau des Türflügels muss umlaufend mit einem Rahmen versehen sein, der mindestens folgende Eigenschaften aufweist:
(3) Bei Neuanschaffungen ist Inox-Stahl zu verwenden, mit Ausnahme von Zugangssperren für Druckunterbrecherschächte.