1. Die Anträge auf Förderung werden nach dem vom zuständigen Landesamt bereitgestellten Muster verfasst, vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise von der natürlichen Person unterzeichnet und sind innerhalb folgender Fristen einzureichen:
a) Anträge auf Finanzierung für die Führung der Einrichtung – Finanzierung der Personalkosten laut Artikel 8: bis einschließlich 31. Dezember des Jahres vor jenem, auf das sich die Förderung bezieht,
b) Anträge auf Beiträge für die Führung der Einrichtung – ordentliche Tätigkeit laut Artikel 9: bis einschließlich 31. Dezember des Jahres vor jenem, auf das sich die Förderung bezieht, oder 31. Jänner des Bezugsjahres,
c) Anträge auf Beiträge für Projekte der Einrichtungen laut Artikel 10: bis einschließlich 31. Jänner des Bezugsjahres (Ausschlussfrist). Falls weitere Mittel zur Verfügung stehen, können weitere Anträge bis einschließlich 30. April des Bezugsjahres (Ausschlussfrist) eingereicht werden,
d) Anträge auf Beiträge für Sondermaßnahmen laut Artikel 11: im Laufe des Jahres,
e) Anträge auf Beiträge für Maßnahmen für die Weiterentwicklung bzw. Qualitätsentwicklung der Einrichtungen und Bildungsausschüsse laut Artikel 12: im Laufe des Jahres,
f) Anträge auf Beiträge für systembezogene Maßnahmen laut Artikel 13: im Laufe des Jahres,
g) Anträge auf Beiträge für Investitionen laut Artikel 14: im Laufe des Jahres,
h) Anträge auf Beiträge für Projekte der Bildungsausschüsse laut Artikel 16: bis einschließlich 30. November (Ausschlussfrist) des Jahres vor jenem, auf das sich die Förderung bezieht. Falls weitere Mittel zur Verfügung stehen, können weitere Anträge bis einschließlich 30. April des Bezugsjahres (Ausschlussfrist) eingereicht werden und auf jedem Falle vor Beginn der Tätigkeiten, um welche angesucht wird.
i) Anträge auf ergänzende Beiträge laut Artikel 17: im Laufe des Jahres,
j) Anträge auf Beiträge für natürliche Personen laut Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a): im Laufe des Jahres,
k) Anträge auf Beihilfen für natürliche Personen laut Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b): im Laufe des Jahres.
2. Die Anträge sind einzureichen, bevor die Ausgaben getätigt werden. Dies gilt auch für Erstanträge.
3. Die Anträge können mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) oder per E-Mail übermittelt, auf dem Postweg eingereicht oder persönlich abgegeben werden.
4. Das zuständige Landesamt kann entsprechend dem Kodex der digitalen Verwaltung die Online-Antragstellung zwingend vorschreiben.