(1) Unter Ziffer 38. der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Mobilität wird in der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Eisenbahnen und Flugverkehr laut Ziffer 38.1. nach dem letzten Aufzählungspunkt die folgende Aufgabe hinzugefügt:
„- Nachhaltige Mobilität.“
(2) Unter Ziffer 38. Der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Mobilität wird in der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Personenverkehr laut Ziffer 38.2. der siebte Aufzählungspunkt („Nachhaltige Mobilität und alternative Mobilitätsformen“) gestrichen.