(1) Artikel 1 tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
(2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Veröffentlichung dieses Dekretes im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.