1. Der Förderungsantrag wird auf dem vom zuständigen Amt bereitgestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst und ist vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der Organisation zu unterzeichnen. Für die Antragstellung gelten folgende Termine:
a) ordentliche Beiträge: bis spätestens 15. Dezember des Jahres vor dem Bezugsjahr; mit diesem Antrag wird zugleich um einen Vorschuss von bis zu 50 Prozent, berechnet auf den zuletzt zugewiesenen ordentlichen Beitrag, angesucht; weiters kann auch ein Vorschuss bis zu 80 Prozent des für das Bezugsjahr gewährten ordentlichen Beitrags beantragt werden;
b) außerordentliche und ergänzende Beiträge: bis spätestens 15. Dezember des Jahres vor dem Bezugsjahr; treten bei der ordentlichen Führung oder der Projektumsetzung unvorhergesehene Ereignisse ein, kann bis 30. April des Bezugsjahres ein Antrag gestellt werden;
c) Investitionsbeiträge: jeweils bis zum 31. Jänner wird dem zuständigen Amt eine Planungsübersicht für die nächsten 3 Jahre übermittelt. Der Förderungsantrag kann nur nach Vorlage der Planungsübersicht gestellt werden und unterliegt den Vorrangskriterien laut Artikel 13. Bei Dringlichkeit kann auch im Laufe des Jahres ein Antrag gestellt werden, vorzugsweise bis zum 30. September.
2. Die Einreichtermine laut Absatz 1 sind keine Ausschlusstermine und können vom Direktor/von der Direktorin der zuständigen Landesabteilung geändert werden.
3. Die Anträge müssen in jedem Fall vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben eingereicht werden.