1. Der Antrag auf Auszahlung des Beitrags oder des Restbetrags im Falle eines Vorschusses oder auf Abrechnung des Vorschusses wird auf dem vom zuständigen Amt bereitgestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst und ist vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der Organisation zu unterzeichnen. Der Antrag muss Folgendes enthalten:
a) Eckdaten des Dekrets über die Beitragsgewährung samt Beitragshöhe,
b) Angabe, ob sich der Antrag auf die Auszahlung des Beitrags oder des Restbetrags oder auf die Abrechnung des Vorschusses bezieht,
c) Erklärung über Folgendes:
1) dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind,
2) ob und gegebenenfalls bei welchen Ämtern oder Körperschaften weitere Förderungen für dieselben Tätigkeiten oder Investitionen beantragt wurden und in welcher Höhe eventuelle Förderungen gewährt wurden,
3) dass die geförderten Tätigkeiten oder Investitionen vollständig umgesetzt bzw. getätigt wurden und dass die zugelassenen Ausgaben zur Gänze bestritten wurden. Bei Teilabrechnungen sind die bisherigen Kosten anzugeben und bei Abrechnung des ordentlichen Beitrags der effektive Fehlbetrag,
4) dass die Personalkosten maximal in der Höhe der Bruttobezüge des Landespersonals abgerechnet wurden, zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern zu Lasten des Arbeitgebers,
5) dass Honorarkosten für Referentinnen und Referenten sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung maximal in Höhe der geltenden Landestarife abgerechnet wurden. Wenn diese überschritten wurden, ist eine Begründung anzugeben, die von der Verwaltung geprüft wird,
6) Anteil der zugelassenen Ausgaben, der durch die Leistung ehrenamtlicher Tätigkeiten abgedeckt wird,
7) vollständige oder teilweise Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer,
8) ob die Förderung dem Steuereinbehalt von 4% unterliegt oder nicht.
2. Dem Antrag laut Absatz 1 ist die Abrechnung laut Artikel 18 Absatz 1 beizulegen.