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1. die Tabelle 1 betreffend die „Festsetzung der von den Gemeinden für das Jahr 2019 zu überweisenden Beträge laut Art. 35 des Landesgesetzes Nr. 4/2006“, welche wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen;
2. die Tabelle 2 zu genehmigen und in € 29,78 den Mehrpreis pro Tonne Abfall festzusetzen, den die Anlagenbetreiber im Jahr 2019 für Abfälle, die Gewerbe und Industrie direkt an Südtiroler Entsorgungsanlagen anliefern, anwenden und der bei der Abfallanlieferung direkt in Rechnung gestellt wird;
3. die Einnahme des von den Gemeinden gemäß Art. 35 des Landesgesetzes Nr. 4/2006 zu überweisenden Gesamtbetrages von 2.373.623,02 Euro auf Kapitel E03500.0600 des Gebarungsplanes des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 2019 festzustellen;
4. die Einnahme der von den Betreibern der Sammel- und Entsorgungsanlagen gemäß Art. 35 des Landesgesetzes Nr. 4/2006 zu überweisenden Beträge auf Kapitel E03500.0600 des Gebarungsplanes des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 2020 festzustellen;
5. den vorliegenden Beschluss im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen.