(1) Die Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung ist für die einheitliche Verwaltung der Südtiroler Berufsschulen in italienischer Sprache sowie für die Sicherung und Entwicklung deren Qualität zuständig.
(2) Der Direktor/Die Direktorin der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung ist in dienstrechtlicher Hinsicht den Führungskräften folgender italienischsprachiger Berufsschulen vorgesetzt:
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(4) Der Direktor/Die Direktorin der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung kann – in Absprache mit dem Bildungsdirektor/der Bildungsdirektorin – auch den anderen Landesdirektionen oder der Abteilung 17 – Italienisches Schulamt eigene Aufgaben übertragen. 10)
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(7) Der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung ist auch die Koordinierungsstelle Berufliche Weiterbildung und Orientierung zugeordnet, die folgende Aufgaben wahrnimmt: