Das Department stützt sich auf ein Komitee, das ein Kollegial- und Beratungsorgan mit richtungsweisenden, vorschlagenden, überwachenden und überprüfenden Funktionen darstellt. Dem Komitee des Departments gehören der Direktor des Departments, der den Vorsitz führt, die Verantwortlichen der dem Department direkt angehörenden Organisationseinheiten und der Koordinator des Departments an. Ein Mitglied der technisch-administrativen Organisationseinheit kann am Komitee des Departments zur Protokollierung der Treffen teilnehmen.
Dieses trifft sich regelmäßig zu ordentlichen Versammlungen und, auf Antrag des Direktors des Departments oder der Mehrheit der Mitglieder, zu außerordentlichen Versammlungen. Der Betriebsdirektion wird eine Kopie der Einberufung und der Sitzungsprotokolle des Komitees übermittelt.
Für die Gültigkeit der Versammlung bedarf es der Anwesenheit der einfachen Mehrheit der Mitglieder des Komitees (50% + 1). Das Komitee genehmigt die Tagesordnungspunkte mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden.
Das Komitee des Departments muss im Einklang mit der Betriebsordnung Regeln zur Arbeitsweise einführen.
An den Sitzungen des Komitees können, ohne Stimmrecht, ein Vertreter der Sanitätsdirektion, ein Vertreter der Pflegedirektion sowie ein Vertreter der zuständigen Einheiten der Landesverwaltung der Autonomen Provinz Bozen teilnehmen.
Bei Bedarf und auch auf Vorschlag des Komitees des Departments ist der Direktor des Departments befugt, zu den Sitzungen des Komitees andere Mitarbeiter der Dienste und externe Fachleute, einen Vertreter der frei wählbaren Kinderärzte und einen Vertreter der Ärzte für Allgemeinmedizin einzuladen, die jedoch kein Stimmrecht haben.
Die Ernennung der Mitglieder des Komitees des Departments erfolgt mit Maßnahme des Generaldirektors des Sanitätsbetriebs und hängt mit der Dauer des Auftrags des Departmentsdirektors zusammen.