Das Department für Gesundheitsvorsorge nimmt folgende Aufgaben und Befugnisse wahr, die im Art. 7-ter des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 502 vom 30. Dezember 1992 festgelegt sind:
a) die Koordinierung der Leistungen der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsschutzes, welche von den Organisationseinheiten des Departments erbracht werden, sowie der nicht direkt erbrachten Leistungen durch Schaffung eines Netzwerks zwischen dem Department und den verschiedenen Leistungserbringern,
b) die Vorbeugung und die Kontrolle der Verbreitung von Infektionskrankheiten und parasitären Krankheiten in der Bevölkerung,
c) die Vorbeugung und die Kontrolle der Risikofaktoren im Lebens- und Arbeitsumfeld,
d) die Überwachung und die Vorsorge im Bereich Ernährung,
e) die Lebensmittelsicherheit bei Lebensmitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft,
f) die öffentliche Gesundheit im Bereich Veterinärmedizin, einschließlich der epidemiologischen Überwachung der Tierbestände und Vorbeugung von Infektions- und parasitären Krankheiten, sowie veterinärmedizinische Arzneimittelaufsicht, Hygiene in der Tierzucht und in den tierischen Produktionen, Futtermittelsicherheit,
g) der Schutz der Gesundheit bei sportlichen Tätigkeiten,
h) die Gesundheitsförderung und Prävention von chronisch-degenerativen Krankheiten in Zusammenarbeit auch mit den anderen betrieblichen Diensten und Departments,
i) unter Beibehaltung der Prioritäten bezüglich der Anwendung internationaler, nationaler oder Landesbestimmungen, bestimmt es Programme und Erhebungen mit Prioritätscharakter, welche verschiedene dem Department angegliederte Dienste betreffen, verfolgt deren Ausführung und macht Verbindungen zwischen den verschiedenen Diensten und Institutionen ausfindig.