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1) die beiliegenden Anwendungsrichtlinien, zu genehmigen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind.
2) Die beiliegenden Anwendungsrichtlinien gelten für Anträge, die bis zum 30. Juni 2018 eingereicht werden.
3) Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und der Europäischen Kommission mitgeteilt.