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1. Die Richtlinien für die Gewährung von Fahrtkostenbeiträgen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Anlage A, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden für die ab dem Jahr 2018 eingereichten Anträge genehmigt.
2. Der Einheitsbeitrag pro Kilometer von 0,05 Euro wird bestätigt.
Der Beschluss der Landesregierung vom 8. März 2016, Nr. 265, ist widerrufen.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.