1. Die Primarin/der Primar der Abteilung Geriatrie des Bezugskrankenhauses sichert eine programmierte und dauerhafte geriatrische Beratung mit einer Frequenz, die auf der Grundlage der wirklichen Bedürfnisse des SWH festgelegt wird. Sollte es keine Geriatrie- Abteilung geben, sichert die Abteilung Innere Medizin die Beratung.
2. Für den Gesundheitsbezirk Bozen- Bozen Stadt wird Folgendes vereinbart:
a) der schrittweise Übergang der ärztlichen Versorgung, die derzeit von der Abteilung Geriatrie des Krankenhauses erbracht wird, zu den Teams von ÄAM, die bereit sind, diese Betreuungstätigkeit anzubieten.
b) die Notwendigkeit, in Abstimmung mit dem Dienst für Soziale Dienste Bozen, in einer einzigen Einrichtung in Bozen die sogenannten „Einheiten mit intensiven Betreuungs- und Pflegebedarf“, Betten mit hoher ärztlicher und pflegerischer Betreuungsintensität, zu konzentrieren, damit diese Einrichtung unter der ärztlichen Betreuung seitens der Geriatrie-Abteilung bleibt. Auch die Einrichtung Firmian bleibt Zuständigkeit der Abteilung Geriatrie.
3. Bei besonderen organisatorischen und Betreuungssituationen können von den Gesundheitsbezirken Ausnahmen für obenstehende Regelung festgesetzt werden, wenn diese direkt die Betreuung in SWH mittels Ärzten von Krankenhausabteilungen übernehmen und sichern.