(1) Es wird ein Koordinierungstisch errichtet, dessen Aufgabe darin besteht, die Maßnahmen zur Reduzierung der Verschwendung und zur Verteilung von Überschüssen abzustimmen. Der Koordinierungstisch:
(2) Der Koordinierungstisch wird für die Dauer der Legislaturperiode ernannt. Er besteht aus:
(3) Werden Themen behandelt, für die eine technische Expertise zu den Auswirkungen und eventuellen Schwachpunkten der vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig ist, nimmt der Koordinierungstisch die Mitarbeit eines oder mehrerer Mitglieder des Fachbeirats laut Artikel 8 in Anspruch.
(4) Die Landesregierung legt die Arbeitsweise des Koordinierungstisches fest. Die Mitglieder werden von der für Soziales zuständigen Landesrätin/dem für Soziales zuständigen Landesrat ernannt. Den Mitgliedern steht weder eine Entschädigung noch eine Kostenvergütung zu.