1. Die Beiträge werden monatlich in folgendem Höchstausmaß gewährt, das von der Anzahl der eingeschriebenen Patienten und Patientinnen abhängt:
a) bis zu 500 eingeschriebene Patienten und Patientinnen: 1.200,00 Euro,
b) 501 bis 1000 eingeschriebene Patienten und Patientinnen: 800,00 Euro.
2. Die Beitragsauszahlung wird eingestellt,sobald in den drei Jahren ab Tätigkeitsbeginn die Anzahl von 1000 eingeschriebenen Patienten und Patientinnen erreicht wird.
3. Überschreitet der an die Jungärzte und Jungärztinnen zu zahlende Gesamtbetrag den im Landeshaushalt festgesetzten Höchstbetrag, werden die Beiträge proportional gekürzt.