1. Um Studierenden mit Behinderungen die Ausübung des Rechts auf Hochschulbildung zu erleichtern, können folgende Förderungen ab der Inskription als ordentlicher Studierender/ordentliche Studierende gewährt werden:
a) Vergütung der Kosten für einen Betreuungs- und Begleitdienst,
b) Vergütung der Transportkosten,
c) Vergütung der Kosten für den Ankauf von studienrelevanten Hilfsmitteln,
d) Vergütung der Kosten für andere, zur Beseitigung von Barrieren in der Hochschulbildung geeignete Dienstleistungen.