(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region mit Wirkung ab 1. Jänner 2018 in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.