1. Zu den förderfähigen Investitionsausgaben zählen Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, welche im direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Car-Sharing-Tätigkeit stehen und für diese bestritten werden.
2. Förderfähig sind Investitionsausgaben für:
a) Betriebs- bzw. Geschäftsausstattung, Möbel,
b) Fahrzeuge und die entsprechenden Ausstattungen,
c) Lizenzen,
d) Hard- und Software,
e) sonstige Formen des geistigen Eigentums.