1. Die begünstigten Klein- und Mittelunternehmen (KMU) müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Eintragung im Handelsregister mit der Haupttätigkeit „Car-Sharing“,
b) Ausübung der Car-Sharing-Tätigkeit auf dem Gebiet des Landes Südtirol,
c) flächendeckende Verteilung der Stützpunkte auf dem gesamten Landesgebiet: Car-Sharing-Stationen mit entsprechendem Fuhrpark in mindestens fünf Städten und in mindestens drei weiteren Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern, welche sich an Verkehrsknotenpunkten mit sehr guter Anbindung an das öffentliche Personenverkehrsnetz befinden,
d) Fuhrpark: mindestens 25 Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor nicht mehr als fünf Jahren erfolgt ist,
e) Netzwerk von Anlaufstellen, um die persönliche Kundenbetreuung an mindestens fünf Car-Sharing-Stationen mit einer Öffnungszeit von mindestens drei Stunden an mindestens fünf Wochentagen zu gewährleisten,
f) Möglichkeit, täglich rund um die Uhr (24h) ein Fahrzeug zu buchen, abzuholen und zurückzubringen.