(1) Zum Informationsaustausch und zur Abstimmung der Vorgehensweisen kann die Landesregierung einen Fachbeirat errichten. Dieser hat neben dem gegenseitigen Austausch von Informationen das Ziel, gemeinsame Anliegen zu erkennen, einzubringen, zu erörtern und daraufhin gemeinsame Vorgehensweisen abzustimmen. Die Mitglieder des Fachbeirates sind Fachleute in den Bereichen Musik, Bildung und Kultur oder vertreten Musikverbände oder Gemeindeverwaltungen. Hinsichtlich der Kostenerstattung werden die geltenden Landesbestimmungen angewandt.