1. In allen Fächern werden die neu angemeldeten Schüler/Schülerinnen in Ranglisten geführt. Dabei werden folgende Fachtypen unterschieden:
a) Instrumental- und Vokalfächer im Einzel- und Gruppenunterricht: Für das Erstellen der Ranglisten werden die Kriterien gemäß Art. 9 angewandt.
b) Ergänzungsfächer: Für jedes Ergänzungsfach legt der/die zuständige Direktor/Direktorin das Kriterium für die Erstellung der Rangordnung fest. Dieses kann entweder das Anmeldedatum oder das Alter absteigend sein.
c) Fächer/Lehrgänge für deren Besuch ein bestimmtes Leistungsniveau Voraussetzung ist: Die Aufnahme erfolgt auf Grund des Ergebnisses eines internen Aufnahmeverfahrens, dessen Modalitäten von der jeweiligen Schule festgelegt werden.