1. Die Anmeldungen werden im Hauptsitz der jeweiligen Direktion für alle zugeordneten Schulstellen vom 1. bis 31. März an Schultagen entgegen genommen. Die Direktionen geben die Öffnungszeiten für die Anmeldung im Hauptsitz und eventuelle Anmeldungstermine in den Außenstellen bekannt.
2. Die Anmeldung zum Unterricht in der Musikschule erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular. Auch alle Abmeldungen müssen schriftlich im Sekretariat erfolgen.
3. Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars werden die Bestimmungen dieser Studienordnung, insbesondere jene zu den Studiengebühren, den Leihgebühren, den Zahlungspflichten und den Fälligkeiten angenommen.
4. Die Anmeldung wird von der Musikschule nur dann angenommen, wenn die Bewerberin/der Bewerber die Alterskriterien laut Art. 9 erfüllt.
5. Die gleichzeitige Anmeldung im gleichen Fach an mehreren Musikschulen des Bereiches, an den Schulen staatlicher Art mit musikalischer Ausrichtung und am Konservatorium ist zulässig.
6. Der gleichzeitige Besuch desselben Instrumentalfaches an den in Absatz 5 genannten musikalischen Bildungsinstitutionen ist nur mit begründeter Sondergenehmigung durch den zuständigen Musikschuldirektor/die zuständige Musikschuldirektorin möglich.
7. Falls für das Erlernen eines Instrumentes Vorbildung auf einem anderen Instrument Voraussetzung ist, wird dies rechtzeitig vor dem Termin der Einschreibungen bekannt gegeben.
8. Es wird unterschieden zwischen Wiederanmeldung und Neuanmeldung. Eine Neuanmeldung liegt vor, wenn ein Schüler/eine Schülerin sich für ein Fach anmeldet, das er/sie an dieser Direktion bisher noch nicht besucht hat. Dies gilt auch dann, wenn dasselbe Fach an einer anderen Direktion bereits besucht wurde.
9. Bei Instrumentalfächern ist die Neuanmeldung für höchstens zwei Fächer möglich. Die Anzahl der Anmeldungen zum Besuch von Ergänzungsfächern ist nicht begrenzt. Erhält der Schüler/die Schülerin einen Studienplatz im Fach 1. Wahl erlöschen die Wartejahre für das Fach 2. Wahl. Ein Fachwechsel im Laufe des Schuljahres ist bei Verfügbarkeit der Studienplätze nur auf Empfehlung der Fachlehrkraft in Absprache mit der Direktion möglich.
10. Die Zulassung für den Besuch eines zweiten Instrumentalfaches an derselben Musikschule oder an verschiedenen Musikschulen muss schriftlich begründet und vom zuständigen Direktor/ der zuständigen Direktorin genehmigt werden.
11. Die Bewerber/Bewerberinnen werden innerhalb Mitte Juni darüber informiert, ob sie für das darauf folgende Schuljahr einen Studienplatz erhalten. Die entsprechenden Listen werden auf der Anschlagtafel der Schule veröffentlicht.
Ab 1. Juli sind Nachnominierungen unter Einhaltung der Rangordnung möglich, sofern Studienplätze frei werden.