1. Die Dauer der einzelnen Unterrichtseinheiten wird von den Musikschulen unter Berücksichtigung von Unterrichtsformen, pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten und Lernerfordernissen der Schüler/Schülerinnen festgelegt. Ziel ist, die Schüler/Schülerinnen bestmöglich zu fördern und für sie eine dem Bedarf entsprechende Unterrichtszeit zur Verfügung zu stellen.