1. Die Studiengebühren werden zwischen dem 26.Oktober und dem 15. November des betreffenden Schuljahres eingehoben.
2. Die Studiengebühren und Leihgebühren sind bei Sicht fällig.
3. Mit der Bezahlung der Studiengebühren erwirbt der Schüler oder die Schülerin das Anrecht auf den Studienplatz im gewählten Fachbereich.
4. Werden die Studiengebühren beziehungsweise die Leihgebühren nicht innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist beglichen, erfolgt eine einmalige Mahnung per Einschreiben. Das Instrument wird nach Bezahlung der Leihgebühr verliehen.
5. Bei schriftlicher Abmeldung vom Fach bis einschließlich 25. Oktober des laufenden Schuljahres fallen keine Kosten an.
6. Bei Abmeldung nach dem 25. Oktober des laufenden Schuljahres ist die volle Studiengebühr zu zahlen.