1. Die Musikschulen des Bereiches verfügen über Instrumente, die zu den in den folgenden Absätzen beschriebenen Bedingungen verliehen werden.
2. Leihnehmer können sein:
- volljährige Schüler/innen der Musikschulen des Bereiches, bzw. Eltern und/oder Erziehungsberechtigte minderjähriger Schüler/innen: Die Vergabe erfolgt auf Grund der zeitlichen Reihenfolge der Anträge.
- Vereine und Institutionen
- Privatpersonen
3. Der Verleih wird durch einen schriftlichen Vertrag geregelt.
Durch Unterzeichnung des Leihvertrages übernimmt der Leihnehmer die Haftung für das Instrument. Reparaturkosten für Schäden, die während der Dauer des Leihvertrages und darüber hinaus bis zur Rückgabe des Instrumentes entstehen, werden dem Leihnehmer in Rechnung gestellt.
Auch eventuelle Transportkosten gehen zu Lasten des Leihnehmers.
4. Instrumente können nur halbjährig oder ganzjährig ausgeliehen werden.
Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht, eine Rückerstattung der Gebühr zu erhalten.
5. Die Leihgebühren sind nach dem Ankaufspreis des Instrumentes folgendermaßen gestaffelt:
| | | | halbjähriger Verleih | Ganzjähriger Verleih |
Ankaufspreis bis 4.999,99 € | 65,00 € | 130,00 € |
Ankaufspreis ab 5.000,00 € | 90,00 € | 180,00 € |
6. Beim langfristigen Verleih an Privatpersonen wird die doppelte Leihgebühr berechnet. Meldet die Musikschule dringenden Bedarf an, ist der Leihnehmer zur vorzeitigen Rückgabe des Instrumentes verpflichtet. Die Leihgebühr wird in diesem Fall nicht rückerstattet.
7. Der kurzfristiger Verleih an Vereine, Institutionen und Privatpersonen erfolgt kostenlos. Ausgenommen davon sind Spezialinstrumente des Bereiches.
8. Spezialinstrumente des Bereiches:
Der Verleih erfolgt an das Jugendsinfonieorchester Südtirol, das Südtiroler Landesjugendblasorchester, das Konservatorium Bozen und bereichsintern ohne Erhebung einer Leihgebühr.
Beim Verleih an professionelle Ensembles und Orchesterformationen wird eine Leihgebühr von € 50,00 pro Tag in Rechnung gestellt.
Beim Verleih an Externe muß das Instrument vor der Rückgabe auf Kosten des Leihnehmers gewartet werden.
Für den Verleih ist ein Leihvertrag abzuschließen.