1. Die Studiengebühren sind in folgende Tarifgruppen gestaffelt:
a) Tarifgruppe 1: Instrumentalfächer und Vokalfächer im Einzel- und Gruppenunterricht bis zu einer Gruppengröße von drei Personen. Zusätzlich besuchte Fächer sind im Preis inbegriffen,
b) Tarifgruppe 2: Klassenunterricht, Gruppenunterricht und Projekte,
c) Tarifgruppe 3: Eltern-Kind-Musizieren,
d) Tarifgruppe 4: Lehrgänge.
2. Jede Tarifgruppe gliedert sich in zwei Kategorien:
a) Kategorie 1: Kinder, Jugendliche, Lehrlinge und Studenten/innen unter 25 Jahren,
b) Kategorie 2: Erwachsene.
3. Die Studiengebühren für ein Schuljahr betragen:
| | | Tarifgruppe | Kinder, Jugendliche, Lehrlinge und Studenten/innen unter 25 Jahren | Erwachsene |
Instrumental- und Vokalfächer im Einzel- und Gruppenunterricht bis zu einer Gruppengröße von drei Personen | 220,00 € | 400,00 € |
Klassenunterricht, Gruppenunterricht und Projekte | 110,00 € | 200,00 € |
Eltern-Kind-Musizieren(Gesamtpreis) | 110,00 € |
Lehrgänge | 180,00 € | 350,00 € |
4. In der Kategorie 1 gelten für Geschwister, die auch bei einer anderen deutschen oder ladinischen Musikschuldirektion eingeschrieben sind, für jedes eingeschriebene Kind folgende Ermäßigungen:
| | Tarifgruppe | Kinder, Jugendliche, Lehrlinge und Studenten/innen unter 25 Jahren |
Instrumental- und Vokalfächer im Einzel- und Gruppenunterricht | 170,00 € |
Klassenunterricht, Gruppenunterricht und Projekte | 80,00 € |
Eltern-Kind-Musizieren | Keine Ermäßigung |
Lehrgänge | 140,00 € |
5. Instrumental- und Vokalfächer im Gruppenunterricht: Ab einer Gruppengröße von vier Schülern/innen mit einer Lernzeit von höchstens 50 Minuten pro Woche im gesamten Schuljahr wird die Tarifgruppe 2 berechnet.
6. Schüler/innen der Kategorie 1 mit einer wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft, die unterhalb des sozialen Mindesteinkommens laut Artikel 19 des Dekrets des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung, liegt, können eine Reduzierung von 50 Prozent der gemäß diesem Artikel zu entrichtenden Studiengebühren beantragen.
7. Bei Nachnominierung oder Neuaufnahme eines Schülers/einer Schülerin ab dem 2. Semester werden 50% der Studiengebühren berechnet.
8. Der Gruppenunterricht in Fächern der musikalischen Grundausbildung (musikalische Früherziehung, Elementares Musizieren/Singen) im Vorschulalter ist studiengebührenfrei, unabhängig davon, ob dieses Angebot an Musikschulen oder im Rahmen von Kooperationsprojekten an den Kindergärten stattfindet.