1. Gegenstand der Bewertung in jedem Fach ist die Leistung der Schüler/innen. Diese wird an den Vorgaben des Lehrplanes und an allgemeinen Bewertungskriterien gemessen.
2. Die Bewertung erfolgt jeweils zweimal jährlich
- am Ende des ersten Semesters (31. Jänner)
und
- am Ende des Schuljahres
Sie wird den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen/Schülern schriftlich
mitgeteilt.
3. Für die Bewertung wird folgende sechsteilige Skala verwendet: 10, 9, 8, 7, 6, 5 (negativ).
4. In folgenden Fächern kann die Bewertung durch eine Besuchsbestätigung ersetzt werden:
- Eltern-Kind-Musizieren
- Musikalische Früherziehung
- Vokal- u. Instrumentalausbildung für Erwachsene
5. Zeichnet sich eine negative Bewertung der Gesamtleistungen ab, ist ein klärendes Gespräch der Lehrperson mit dem betreffenden Schüler/der betreffenden Schülerin, bzw. bei Minderjährigen mit deren Erziehungsberechtigten verpflichtend. Es muss rechtzeitig geführt und entsprechend dokumentiert werden.