1. Die Bewertungskommission überprüft,
a) ob die termingerecht eingereichten Unterlagen vollständig sind,
b) ob die genehmigten Maßnahmen den Standards der Sicherheit im Straßenverkehr, der Regelmäßigkeit und des Komforts des öffentlichen Personenverkehrs entsprechen,
c) ob die veranschlagten Ausgaben den Kriterien der Angemessenheit entsprechen.
2. Die Bewertungskommission vergibt für jedes zugelassene Projekt eine Punktezahl laut folgenden Kriterien:
a) Verkehrsaufkommen (maximal 20 Punkte):
1) Straßenabschnitt mit geringem durchschnittlichen Tagesverkehr (DTV) ≤ 1.000 Fahrzeuge/Tag: 10 Punkte,
2) Straßenabschnitt mit mittlerem/hohem durchschnittlichen Tagesverkehr (DTV) > 1.000 Fahrzeuge/Tag: 20 Punkte.
b) Interesse der Haltestelle (maximal 20 Punkte):
1) Haltestelle von normalem Interesse: 10 Punkte,
2) Haltestelle mit Anziehungspunkten von besonderem Interesse, wie zum Beispiel Schule, Krankenhaus, Behörde, touristische Einrichtung, Gewerbegebiet: 15 Punkte,
3) End- oder Umstiegshaltestelle: 20 Punkte.
c) Nutzung der Haltestelle (maximal 20 Punkte):
1) Haltestelle für Buslinien mit weniger als insgesamt 100.000 Entwertungen pro Jahr: 10 Punkte,
2) Haltestelle für Buslinien mit insgesamt 100.000 bis 200.000 Entwertungen pro Jahr: 15 Punkte,
3) Haltestelle für Buslinien mit mehr als insgesamt 200.000 Entwertungen pro Jahr: 20 Punkte.
d) Beseitigung von architektonischen Hindernissen: 10 Punkte,
e) bei Vorliegen besonderer und begründeter restriktiver Vorschriften von zuständigen öffentlichen Ämtern: 10 Punkte,
f) Haltestelle in einem touristisch schwach entwickelten Gebiet im Sinne von Artikel 4 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 18. Oktober 2007, Nr. 55: 10 Punkte,
g) Haltestelle in einem wirtschaftlich unterentwickelten Gebiet laut ASTAT-Studie zur Festlegung der strukturschwachen Gebiete: 20 Punkte.
3. Die nach den Kriterien laut Absatz 2 Buchstaben a), b) und c) erreichbare Höchstpunktezahl für die Berechnung des Beitragsausmaßes beträgt 50 Punkte.
4. Es sind jene Anträge zum Beitrag zugelassen, die mindestens 40 Punkte erreichen.