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1. die Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Beiträgen für Weiterbildungsmaßnahmen laut Anlagen A, B, C und D, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, zu genehmigen,
2. den Beschluss der Landesregierung Nr. 575 vom 19. Mai 2015 zu widerrufen,
3. zu genehmigen, dass für alle vier Beihilfemaßnahmen bis zum 10. des Monats, das auf die Veröffentlichung dieses Beschlusses folgt, die entsprechenden Anträge gestellt werden können.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.