(1) Der Aufstieg in die nächsthöheren Ränge der nachfolgenden Berufsbilder erfolgt aufgrund der Voraussetzungen gemäß Bereichskollektivvertrag für das Personal der Berufsfeuerwehr der Autonomen Provinz Bozen vom 21. Dezember 2016 und nach Bestehen einer mündlichen oder mündlich/praktischen Prüfung:
Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau (V. FE)
Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau
Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau
Brandmeister/Brandmeisterin (VI. FE)
Oberbrandmeister/Oberbrandmeisterin
Hauptbrandmeister/Hauptbrandmeisterin
Brandinspektor/Brandinspektorin (VII. FE)
Oberbrandinspektor/Oberbrandinspektorin
Hauptbrandinspektor/Hauptbrandinspektorin
Brandexperte/Brandexpertin (IX. FE)
Oberbrandexperte/Oberbrandexpertin
Branddirektor/Branddirektorin
(2) Zu Jahresbeginn stellt der Kommandant, die freien Stellen in den einzelnen Rängen der verschiedenen Berufsbilder fest und bestimmt mit eigener Verfügung:
- die zu besetzenden Stellen
- die Teilnahmebedingungen
- die Prüfungskommission
(3) Der Kommandant veröffentlicht mittels eigener Verfügung das Auswahlverfahren mit allen unter Punkt 2) angeführten Bedingungen und erforderlichen Informationen an der Anschlagtafel der Berufsfeuerwehr.
(4) Die Kommission legt die Termine zu den Prüfungen fest. Die Sekretariatsfachkraft teilt den Kandidaten die Termine durch Veröffentlichung der Einladung an der internen Anschlagtafel oder mittels institutioneller E-Mail mit.